Mitglied werden
Voraussetzung für die Mitgliedschaft als Künstlerin, ist die professionelle und zielgerichtete Arbeit in der Bildenden Kunst, der Angewandten Kunst, in der Literatur oder in einer anderen Kunstsparte, nachzuweisen durch Ausbildung, Studium und Abschluss oder autodidaktische, mindestens 3 – jährige, kontinuierliche und qualitativ überzeugende, eigenständige Entwicklung. Eine weitere Voraussetzung zur Aufnahme ist auch Ihre Bereitschaft zur Mitarbeit in der GEDOK Franken.
Über die Neuaufnahme von Künstlerinnen aller Sparten entscheidet eine Fachjury, welche den künstlerischen Werdegang und die Qualität und Themenbezogenheit der präsentierten Arbeiten beurteilt. Die Mitgliedschaft als Kunstfördernde steht allen Kunstinteressierten – Männern und Frauen – offen.
Bewerbungsverfahren
Künstlerinnen werden anschließend (ein- bis zweimal pro Jahr) zur Aufnahmejury eingeladen, bei der sie 3 – 5 Originalarbeiten und aussagekräftige Texte zu ihrer künstlerischen Vita vorlegen (Kataloge, Pressetexte etc.).
Die Unterlagen müssen es der Jury ermöglichen, sich ein umfassendes Bild von der Qualifikation der Bewerberin zu machen.
Die Jury beurteilt insbesondere bei der Objektjurierung nach folgenden Beurteilungskriterien:
• Künstlerische Idee und professionelle Umsetzung
• schlüssige Einheit von Inhalt, Form, Funktion und Technik
• handwerkliche Ausarbeitung
• Phantasie, Originalität
• individuelle Farb- und Formensprache
• eigenständige „Handschrift“
• zeitgemäße Gestaltung oder Design
• Eindringlichkeit und Dichte der Arbeit
Die Jury entscheidet autonom, in nicht öffentlicher Sitzung. Ihre Entscheidung wird nicht begründet. Die Entscheidung wird schriftlich per E-Mail mitgeteilt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Jahresbeiträge
Kunstförderer 70,00 Euro
Lebenspartner von Künstlerinnen als Kunstförderer 40,00 Euro
Künstlerinnen in Ausbildung 30,00 Euro
Spenden sind jederzeit willkommen
VR.Bank Erlangen-Herzogenaurach
BIC: GENODEF1NEA
IBAN: DE71 7606 9559 0000 9589 30
Sie erhalten gerne eine Spendenquittung